Bei Privatgutachten wird ein Sachverständiger zur Begutachtung eventueller Mängel oder Schäden aus handwerklichen Werkleistungen oder zur Prüfung einer Handwerkerrechnung herangezogen, um ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden und um zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Regelung zu kommen.
Wertgutachten sowie die Prüfung der Originalität einer Uhr sind Bestandteil meiner Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Bei Gerichtsgutachten liegt der Tätigkeitsschwerpunkt des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei der Rechtshilfe für Gerichte und Richter. Präzise Gutachten machen schwierige technische Sachverhalte transparent und helfen den Richtern bei der Entscheidungsfindung. Durch seine Tätigkeit wird der Sachverständige zum wichtigen Helfer des Richters.
Der Sachverständige ist bei seiner Tätigkeit nicht dem Handwerk verpflichtet sondern dient in seiner Funktion dem „allgemeinen öffentlichem Interesse“!
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Ich freue mich darauf, Sie umfassend zu beraten und erläutere Ihnen gerne die notwendigen Vorgehensweisen und Maßnahmen.
Auch demonstriere ich Ihnen gerne mein Handwerk, denn der Slogan Präzision durch Profession ist ein Versprechen.
Nutzen Sie die unterschiedlichen Formen sowohl telefonisch als auch über e-mail oder postalisch
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