Vertrauen durch Verantworten
Gerichte:
Institutionen:
Versicherungsgesellschaften:
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gewährleistet
sowohl für Beratung und Schlichtung von Streitfällen, als auch bei der Erstellung von Privatgutachten für Einzelpersonen oder Institutionen.
Bei Gerichtsgutachten liegt der Tätigkeitsschwerpunkt des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei der Rechtshilfe für Gerichte und Richter. Präzise Gutachten machen schwierige technische Sachverhalte transparent und helfen den Richtern bei der Entscheidungsfindung. Durch seine Tätigkeit wird der Sachverständige zum wichtigen Helfer des Richters.
Der Sachverständige ist bei seiner Tätigkeit nicht dem Handwerk verpflichtet sondern dient in seiner Funktion dem „allgemeinen öffentlichem Interesse“!
Darüber hinaus liefern unzähligen Gutachten rund ums Thema Zeitmessung & Uhren eine Fülle an Erfahrungswerten und fundierte Sachkompetenz, die es mir ermöglich auch in anderen Aufgabengebieten als Sachverständiger tätig zu werden.